Angelkartenausgabe
Hinweis:
Angelkarten werden jedes Jahr erst nach dem 15.01. ausgegeben. Bei Ausstellung einer Angelerlaubnis schreibt das BayFiG zwingend die Inaugenscheinnahme
des originalen staatlichen Fischereischeines vor. Ein Foto auf dem Smartphone erfüllt die rechtlichen Vorgaben nicht!
Vermerke durch uns auf der Angelkarte müssen möglich sein!
Einlaminierung der Karten ist nicht gestattet!
Tages-, Wochen- und Monatskarten
Öffnungszeiten:
15. Januar – 31. Januar von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
ab 01. Februar nach telefonischer Vereinbarung 09352/2418
Anrufe, sowie Abholungen von Angelerlaubnissen sind nur von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr möglich!
Sonn- und Feiertage (in Bayern) geschlossen
• Fischerzunft Lohr e.V.
• Hemmbergstraße 7
• 97848 Rechtenbach
Tageskarten
zuzüglich 10% Bearbeitungsgebühr auch erhältlich bei:
• Touristinformation Lohr a. Main
• Schloßplatz 5
• 97816 Lohr am Main
• Tel.: 09352/848465
Jahreskarten
Bedingungen zum Erwerb einer Jahres-Angelerlaubnis ab dem Jahr 2023.
Die erneute Erteilung einer Jahres-Angelerlaubnis erfolgt künftig nur noch unter Vorlage der bisherigen abgelaufenen Erlaubnis, sowie des staatlichen Fischereischeines.
Das Datum für eine Neuerteilung ist auf der abgelaufenen Karte vermerkt und einzuhalten.
Dabei vorgelegte, bisherige, wegen fehlender Unterschrift des Inhabers ungültige Angelerlaubnisse, werden nicht mehr neu erteilt! Wir gehen davon aus, daß damit auch die „Besonderen Bestimmungen“ der Erlaubnis nicht zur Kenntnis genommen wurden.
Ein schriftlicher Antrag bzw. Neuantrag ist zukünftig nicht mehr vorgesehen!
Für wohnortnahe Jungangler, die im Jahresverlauf die Fischerprüfung neu ablegten, wird ein kleines Kartenkontigent vorgehalten.